Nationale Sicherheit

In der Bundesrepublik Deutschland finden seit Jahrzehnten nach wie vor die Begriffe Innere und Äußere Sicherheit Anwendung. Für uns ist jedoch klar, dass in vielen Belangen der öffentlichen Sicherheit keine Unterscheidung zwischen innere und äußerer Sicherheit sinnvoll ist und der übergeordneten Bedeutung von Sicherheit Rechnung getragen werden muss. Darum verwenden wir bewusst den Begriff Nationale Sicherheit. Wir verstehen Sicherheit als ein Grundrecht, dass der Staat den Bürgern gewähren muss. Wir stehen für eine starkes, sicheres und geeintes Europa und befürworten die Idee der Vereinigten Staaten von Europa. Wir setzen uns dafür ein, dass einheitliche europäische Lösungen erarbeitet werden, analysieren hierfür Gefahren und Probleme, machen auf diese aufmerksam und vernetzen verschiedene Akteure miteinander.